Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die SMILINGBRANDS GmbH für verkaufsfördernde Produkte (im folgenden „SMIL“ genannt) bietet seinen Kunden Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. SMIL beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden (keine Endkunden/Verbraucher).

2. Allgemeines

2.1

Diese Bestimmungen regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen – die Rechtsbeziehungen zwischen SMIL und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit SMIL als verbindlich an.

2.2

Diese Bestimmungen sind abschließend. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

2.3

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Endkunde/Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

2.4

SMIL behält sich die – auch einseitige – Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.

2.5

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte und Leistungen unter Umständen besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder –Beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist SMIL hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; SMIL ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-) Aufwand dem Kunden eine Aufwandspauschale zu berechnen.

2.6

Ein Anspruch des Kunden, hinsichtlich der jeweils vertragsgegenständlichen Artikel als deren Inverkehrbringer ausgewiesen zu werden, besteht grundsätzlich nicht. Eine hiervon abweichende Regelung ist – soweit rechtlich zulässig – zwischen den Parteien im Voraus zu treffen. Aus einer solchen (abweichenden) Regelung resultierende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch dann, soweit eine solche (abweichende) Regelung vom Kunden erst nach Vertragsschluss gewünscht wird und die Parteien hierüber Einvernehmen erzielt haben.

2.7

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die ihm gegenüber erbrachter Leistung – auch unter Benennung des Kunden selbst – von SMIL als Referenz genutzt werden darf, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, im Rahmen des Internetauftritts von SMIL. In diesem Zusammenhang ist SMIL auch berechtigt, sich Darstellungen der jeweiligen Referenzprodukte einschließlich dort aufgebrachter Kennzeichnungen/Logos des Kunden zu bedienen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sich eine entsprechende Darstellung nicht als markenmäßige Verwendung solcher Kennzeichnungen qualifiziert. Unter keinen Umständen ist es SMIL allerdings gestattet, im Rahmen der Benennung von Referenzen Vertragsinhalte des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages wie Stückzahlen, Preise etc. preiszugeben.

3. Vertragsschluss

3.1

Von SMIL in Katalogen und/oder über den Online-Shop angebotene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum“). Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von SMIL angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von SMIL vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine diese bestätigende Mitteilung von SMIL erhält und SMIL mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

3.2

Eine Bestätigung von SMIL über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.

3.3

Im Zuge des Vertragsschlusses von SMIL abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer, es sei denn, SMIL hätte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für SMIL – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich dar, wird SMIL den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte – teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet

3.4

Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit SMIL dies nicht zu vertreten hat.

Erstellt SMIL für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.

3.5

Nach Zustandekommen eines Vertrages gewährt SMIL dem Kunden die Möglichkeit, gem. § 353 BGB gegen Zahlung eines Reuegeldes in Höhe von 20 % des erwarteten Netto-Rechnungsendbetrages einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn und solange die vertragsgegenständlichen Waren von SMIL – beispielsweise bei einem Vorlieferanten von SMIL – noch nicht verbindlich geordert wurden. Ein solcher Rücktritt des Kunden ist nur wirksam, wenn das Reuegeld vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung an SMIL entrichtet wird. Der Kunde hat sich bei SMIL vor Abgabe einer solchen Erklärung zu vergewissern, dass die Voraussetzungen für einen solchen Rücktritt noch bestehen, insbesondere die Waren von SMIL nicht bereits verbindlich geordert wurden. Anderenfalls ist der Rücktritt ungeachtet einer etwaigen Zahlungsvornahme nicht wirksam.

3.6

Von SMIL gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.

3.7

Nutzt der Kunde den von SMIL betriebenen Online-Shop, so verzichtet der Kunde darauf, vor Abgabe seines Angebotes technische Mittel zur Erkennung und Beseitigung etwaiger Eingabefehler zur Verfügung gestellt zu bekommen (§ 312 e Abs.1 Nr.1 BGB). Ferner verzichtet der Kunde auf die Einhaltung der Pflichten im Sinne der § 312 e Abs.1 Nr.3 BGB sowie § 3 BGB-InfoV.

4. Versand, Lieferung, Gefahrübergang

4.1

Die Lieferung – soweit eine solche vom Kunden gewünscht wird – erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien vereinbart worden.

Gleiches gilt im Falle der Lieferung von auf Wunsch des Kunden an diesen zu versendenden Musterstücken.

4.2

Die im Zuge eines jeden Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen.

4.3

SMIL ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.

4.4

SMIL obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.

4.5

Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt SMIL die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über.

5. Gewährleistung

5.1

SMIL erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte. Bei einer Minderlieferung erstellen wir Ihnen eine entsprechende Gutschrift. Eine Nachproduktion oder ähnliches ist ausgeschlossen. Bei einer Mehrlieferung wird Ihnen diese entsprechend berechnet.

5.2

SMIL gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt SMIL keine Garantie gleich welcher Art.

5.3

Sind von SMIL bereitgestellte Produkte auf Kundenwunsch mit Gravuren und/oder Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen, so können aufgrund von produktbezogenen Umständen wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen sowie aufgrund allgemeiner Materialfertigungsprozesse auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und/oder Farbschwankungen entstehen. Für solche Farbschwankungen der Gravurkontraste kann SMIL keine Gewähr übernehmen.

Auch bei Drucken sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts kein Anlass für Beanstandungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Ein Andruckmuster dient als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber in Bezug auf Logo-Größe, -Form und -Platzierung etc. Es handelt sich hierbei um Einzelanfertigungen, die nicht zu 100% die eigentliche Serienfertigung widerspiegeln können. Aufgrund von technischen Gegebenheiten sind z.B. geringe Farbabweichungen von Muster zur späteren Lieferung nicht ganz auszuschließen.

5.4

SMIL ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von SMIL zugesichert worden.

5.5

Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von SMIL gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind SMIL unmittelbar, spätestens aber 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Gleiches gilt auch für solche Mängel, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 7 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

5.6

Im Falle eines von SMIL zu vertretenden Mangels steht es SMIL frei, nach ihrer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

5.7

Die im Zuge einer Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt SMIL nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt SMIL. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.

5.8

Unfrei versendete Retouren (Rücksendungen) werden von SMIL vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung grundsätzlich nicht angenommen. Unbeschadet dessen wird SMIL dem Kunden im Falle einer berechtigten Rücksendung die hierbei entstandenen Kosten erstatten, soweit diese ihrer Höhe nach aus objektiver Sicht zum Versendungszeitpunkt als sachlich gerechtfertigt erscheinen durften. Rücksendekosten zum niedrigsten Satz wird SMIL grundsätzlich nicht beanstanden. Jedwede Rücksendung soll vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden.

5.9

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-) gegenständlichen Produkte an den Kunden.

6. Haftung

6.1

SMIL haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2

Jedwede Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haftet SMIL nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten. Von den Haftungsbeschränkungen der Ziffer 6.2 ausdrücklich ausgenommen sind die Haftung von SMIL und deren Vertreter/Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

6.3

SMIL übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei SMIL in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt SMIL hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.

6.4

Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet SMIL nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden.

Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen SMIL und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.

6.5

Die Verjährungsfrist für gegen SMIL gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem SMIL zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.

7. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt

7.1

Nach Zustandekommen eines Vertrages ist SMIL berechtigt, von dem Kunden den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von SMIL gestellten Betrag, bereits im Voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. SMIL macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch. Insoweit weist SMIL darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln/Werbemitteln um individuell für den jeweiligen Kunden herzustellende Ware handelt, bezüglich derer SMIL regelmäßig nicht in Vorleistung treten kann. Die zur Produktion eines an SMIL erteilten Auftrages benötigten Daten, Filme, Werkzeuge, Siebe und Stickkarten usw. werden nach Abschluss des Auftrages nicht aufbewahrt.

7.2

Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ö. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. SMIL ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu verlangen, d.h. insbesondere für den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von SMIL nicht bereits im Voraus gefordert wird.

7.3

Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Soweit nicht zuvor angemahnt, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde SMIL nebst 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen. Im Falle eines vom Kunden schuldhaft begründeten Zahlungsverzuges ist SMIL ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts zudem berechtigt, vom Kunden je Werktag Zahlung eines Betrages in Höhe von 0,2% der noch zur Zahlung ausstehenden Nettoabrechnungssumme zu fordern, höchstens jedoch 5% der Nettoauftragssumme.

7.4

Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von SMIL. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von SMIL stehenden Waren.

7.5

Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von SMIL jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an SMIL alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an SMIL sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. SMIL wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

7.6

In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von SMIL schriftlich anerkannt worden.

7.7

Der Kunde trägt sämtliche Kosten des Geldtransfers. Diese Kosten umfassen alle Gebühren, die von Banken, Finanzinstitutionen oder anderen Zahlungsdienstleistern im Zusammenhang mit der Überweisung von Geldern erhoben werden. SMIL übernimmt keine Verantwortung für etwaige zusätzliche Kosten oder Gebühren, die im Rahmen des Geldtransfers anfallen.

8. Urheberrechte

8.1

Von SMIL-Kunden im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden – Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei SMIL. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber SMIL jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.

8.2

Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung uns überlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen von den jeweils Berechtigten sämtlichen Nutzungsrechten hieran eingeräumt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den für Sie vertragsgemäß erbrachten Leistungen und/oder Teilen hiervon geltend machen können. Insoweit sind sämtliche Rechte für das SMIL überlassene (Daten-) Material vom Kunden vor Auftragserteilung selbst zu klären. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos/Kennzeichen und sonstige Dateien.

9. Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt SMIL die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. SMIL behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.

11. Anwendbares Recht

Auf alle mit SMIL abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort

12.1

Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Höhenkirchen-Siegertsbrunn. SMIL behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen.

12.2

Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich Höhenkirchen-Siegertsbrunn

 

Höhenkirchen-Siegertsbrunn

 

01.01.2024

SMILINGBRANDS GmbH, Altlaufstr.42, D 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn